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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SH Partners GmbH
Entwurf zur rechtlichen Prüfung – Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der SH Partners GmbH, Sankt-Antoni-Straße 27/5, 7000 Eisenstadt, Österreich, Firmenbuchnummer FN 662680 f, E-Mail: office@sh-partners.net, nachfolgend „SH Partners“, und ihren Auftraggebern.
1.2. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches, die den Vertrag im Rahmen ihres Unternehmens abschließen. Auf Verträge mit Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
1.3. Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde und der Auftraggeber Gelegenheit hatte, ihren Inhalt einzusehen. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung.
1.4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn SH Partners ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1. Umfang, Ziele, Ergebnisse, Termine und Vergütung eines Auftrags ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der dazu getroffenen Vereinbarung.
2.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch eine übereinstimmende Auftragsbestätigung zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular begründet für sich allein noch keinen entgeltlichen Auftrag.
2.3. Die Leistungen können insbesondere Unternehmensberatung, Projektbegleitung, Digitalisierung, Prozessautomatisierung, Entwicklung und Einsatz von KI-Werkzeugen, Software- und Websiteleistungen sowie Schulungen und Workshops umfassen.
2.4. Bei Beratungsleistungen schuldet SH Partners eine fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte technische Funktionen, Arbeitsergebnisse und sonstige Leistungspflichten bleiben davon unberührt.
2.5. Allgemeine Beschreibungen auf der Website ersetzen keine konkrete Leistungsvereinbarung. Insbesondere gelten dort genannte Projektzeiträume nicht automatisch als verbindliche Fertigstellungstermine.
2.6. Beteiligungen, Unternehmenskäufe, Finanzierungen und die Übernahme von Geschäftsführungsfunktionen bedürfen gesonderter Vereinbarungen. Aus einem Beratungsauftrag entsteht keine Verpflichtung zu einer Beteiligung oder Kapitalbereitstellung.
2.7. Leistungen, die gesetzlich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind, werden nur im Rahmen der jeweils erforderlichen Berechtigung erbracht. Erforderlichenfalls ist die Einbindung entsprechend befugter Berufsträger gesondert zu vereinbaren.
3. Leistungserbringung und Zusammenarbeit
3.1. SH Partners erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich und stimmt die für den Auftrag erforderlichen Arbeitsschritte mit dem Auftraggeber ab.
3.2. SH Partners kann geeignete Mitarbeiter und externe Dienstleister einsetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt SH Partners. Die vereinbarten Pflichten sowie die gesetzliche Verantwortung für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleiben bestehen.
3.3. Externe Dienstleister erhalten vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich und rechtlich zulässig ist. Erforderliche Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen sind vor dem Einsatz abzuschließen.
3.4. Erkennbare Interessenkonflikte, die eine unabhängige Auftragserfüllung beeinträchtigen können, werden gegenüber dem Auftraggeber offengelegt. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam abgestimmt.
3.5. SH Partners ist nur bei ausdrücklicher Bevollmächtigung berechtigt, im Namen des Auftraggebers rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
4.2. Er informiert SH Partners über wesentliche Rahmenbedingungen, bestehende Systeme, relevante Vorprojekte und Änderungen, die den Auftrag beeinflussen können.
4.3. Der Auftraggeber ist für die rechtmäßige Bereitstellung der von ihm übergebenen Daten, Inhalte und Materialien verantwortlich. Er stellt sicher, dass die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen vorliegen. Die eigenen Prüf-, Schutz- und Hinweispflichten von SH Partners bleiben unberührt.
4.4. Erforderliche interne Abstimmungen, Entscheidungen und Freigaben erfolgen innerhalb der vereinbarten Fristen.
4.5. Verzögert sich ein Projekt wegen fehlender Mitwirkung, informiert SH Partners den Auftraggeber über die Auswirkungen. Termine werden unter Berücksichtigung der Verzögerung und angemessener Wiederanlaufzeiten neu abgestimmt.
4.6. Zusätzliche Leistungen oder Kosten aufgrund veränderter Rahmenbedingungen werden vor ihrer Beauftragung nachvollziehbar mitgeteilt und vereinbart.
5. Änderungen, Termine und Projektberichte
5.1. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden einschließlich ihrer Auswirkungen auf Honorar und Termine dokumentiert und vereinbart. Eine Abstimmung per E-Mail genügt, soweit keine andere Form vorgeschrieben oder vereinbart ist.
5.2. Verbindliche Termine und Meilensteine werden im jeweiligen Auftrag ausdrücklich festgelegt.
5.3. SH Partners informiert den Auftraggeber in einem dem Projekt angemessenen Umfang über Fortschritt, wesentliche Ergebnisse und erkennbare Hindernisse.
5.4. Ob ein Abschlussbericht, eine Dokumentation, eine Schulung oder eine sonstige Übergabeleistung geschuldet ist, ergibt sich aus dem Auftrag.
6. Software, Websites und KI-Werkzeuge
6.1. Bei technischen Projekten werden insbesondere Funktionen, Schnittstellen, Systemvoraussetzungen, Zuständigkeiten, Nutzungsrechte und Übergabeleistungen im Auftrag festgelegt.
6.2. Laufender Betrieb, Hosting, Wartung, Updates, Support, Datensicherung und Reaktionszeiten sind nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang Teil des Auftrags.
6.3. Erforderliche Drittanbieterprodukte und deren voraussichtliche laufende Kosten werden dem Auftraggeber vor der Beauftragung mitgeteilt. Für direkt vom Auftraggeber abgeschlossene Drittanbieterverträge gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
6.4. Änderungen an Drittanbieterdiensten können Anpassungen erforderlich machen. SH Partners informiert über erkennbare Auswirkungen. Ob eine Anpassung vom bestehenden Auftrag umfasst ist oder gesondert beauftragt werden muss, richtet sich nach der vereinbarten Leistung.
6.5. KI-generierte Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein. Im Projekt werden deshalb der vorgesehene Einsatzzweck, erforderliche Kontrollen und menschliche Freigaben festgelegt. Die Verantwortung von SH Partners für eine vertragsgemäße Auswahl, Einrichtung und Umsetzung bleibt davon unberührt.
6.6. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten dürfen nur in solche KI- und Cloud-Dienste eingebracht werden, deren Einsatz für den Auftrag abgestimmt und datenschutzrechtlich zulässig ist. Eine Nutzung solcher Daten zum Training allgemein verfügbarer Modelle bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung und einer geeigneten Rechtsgrundlage.
6.7. Selbstständige externe Kommunikation, rechtsverbindliche Zusagen oder Zahlungsfreigaben durch automatisierte Systeme setzen eine ausdrückliche Vereinbarung über deren Umfang und Freigaberegeln voraus.
7. Übergabe und Abnahme
7.1. Soweit ein abnahmefähiges Werk geschuldet ist, stellt SH Partners das vereinbarte Ergebnis zur Prüfung bereit.
7.2. Prüfverfahren, Abnahmekriterien und eine dem Projekt angemessene Prüffrist werden im Auftrag vereinbart. Festgestellte Abweichungen sollen nachvollziehbar dokumentiert werden.
7.3. Wesentliche Mängel, die den vereinbarten Gebrauch beeinträchtigen, werden vor der Abnahme behoben. Unwesentliche Mängel werden dokumentiert und innerhalb angemessener Frist beseitigt.
7.4. Schweigen oder die bloße Nutzung zu Testzwecken gelten nicht automatisch als Abnahme.
8. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
8.1. Rechte an bereits vorhandenen Methoden, Vorlagen, Softwarebestandteilen, Werkzeugen und sonstigem geistigen Eigentum verbleiben bei dem jeweiligen Rechteinhaber.
8.2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Ergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Bis dahin ist die Nutzung zur vereinbarten Prüfung gestattet.
8.3. Bei Websites umfasst der Vertragszweck grundsätzlich deren Veröffentlichung und Betrieb. Bei sonstigen Ergebnissen umfasst er auch die vereinbarte Nutzung durch Mitarbeiter und erforderliche beauftragte Dienstleister.
8.4. Ausschließliche Rechte, Quellcodeübergabe, Bearbeitungsrechte, Weitervertrieb oder Unterlizenzierung werden im jeweiligen Auftrag ausdrücklich geregelt.
8.5. Für Fremdsoftware, Open-Source-Komponenten, Bilder, Schriften und andere Drittinhalte gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Relevante Nutzungseinschränkungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
8.6. Allgemeines Wissen und Erfahrungen aus einem Projekt dürfen weiterverwendet werden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten oder ausschließlich eingeräumten Rechte des Auftraggebers verletzt werden.
8.7. Die Verwendung des Firmennamens, Logos oder von Projektdetails des Auftraggebers als öffentliche Referenz setzt dessen vorherige ausdrückliche Zustimmung voraus.
9. Honorar und Zahlungsbedingungen
9.1. Das Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
9.2. Festpreise, Stunden- oder Tagessätze, Honorarschätzungen und gegebenenfalls Erfolgsvergütungen werden ausdrücklich vereinbart.
9.3. Anzahlungen, Teilrechnungen und Abrechnungsintervalle werden im Angebot oder Auftrag festgelegt.
9.4. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu bezahlen.
9.5. Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie sonstige Fremdkosten werden nur zusätzlich verrechnet, soweit ihre Übernahme vorab vereinbart wurde. Vereinbarte Pauschalen oder Abrechnungsgrundlagen sind im Auftrag auszuweisen.
9.6. Rechnungen können elektronisch an die vom Auftraggeber bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.
9.7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Vor einer Aussetzung weiterer Leistungen setzt SH Partners eine angemessene Nachfrist und weist auf die beabsichtigte Aussetzung hin. Berechtigte gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
9.8. Preisänderungen für laufende Verträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Eine automatische jährliche Indexanpassung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
10. Schulungen, Workshops und Seminare
10.1. Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort oder Onlineformat, Teilnehmerzahl und Teilnahmegebühr ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
10.2. Soweit keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gilt für eine Absage durch den Auftraggeber:
-
Bis einschließlich 14 Kalendertage vor Beginn ist die Stornierung kostenfrei.
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Bei späterer Stornierung vor Beginn werden 50 % des vereinbarten Veranstaltungshonorars verrechnet.
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Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab Veranstaltungsbeginn werden 100 % verrechnet.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet.
10.3. Bei personenbezogenen Seminarbuchungen kann nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson teilnehmen.
10.4. Muss SH Partners eine Veranstaltung aus einem wichtigen Grund absagen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bereits bezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Ein Ersatztermin bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Gewährleistung
11.1. Für mangelhafte Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
11.2. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitteilen, damit eine Prüfung und Behebung erfolgen kann. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
11.3. SH Partners erhält im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch.
11.4. Das Ausbleiben eines nicht zugesagten wirtschaftlichen Erfolgs stellt für sich allein keinen Mangel dar. Vereinbarte Ergebnisse und technische Eigenschaften bleiben geschuldet.
12. Haftung
12.1. Die Haftung von SH Partners richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine pauschale Haftungsobergrenze wird durch diese AGB nicht vereinbart.
12.2. Die gesetzliche Verantwortung für eingesetzte Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bleibt bestehen.
12.3. Verantwortungsbereiche und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers werden bei der Beurteilung eines Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
12.4. Projektbezogene Haftungsregelungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und gelten nur, soweit sie rechtlich zulässig sind.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1. Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und persönliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich.
13.2. Eine Weitergabe erfolgt nur an Personen, die diese Informationen zur Auftragserfüllung benötigen und einer entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen.
13.3. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende. Sie erfasst keine Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden oder unabhängig entwickelt wurden.
13.4. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig. Die betroffene Partei wird darüber vorab informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.
13.5. Beide Parteien erfüllen die für sie geltenden Datenschutzpflichten. Diese AGB stellen keine pauschale Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten dar.
13.6. Soweit SH Partners personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Weitere erforderliche Regelungen richten sich nach der tatsächlichen datenschutzrechtlichen Rollenverteilung.
13.7. Rückgabe, Export und Löschung projektbezogener Daten werden unter Berücksichtigung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten vereinbart.
14. Vertragsdauer und Beendigung
14.1. Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen. Fortwirkende Pflichten, insbesondere zu Vertraulichkeit, Nutzungsrechten, Zahlung und Gewährleistung, bleiben bestehen.
14.2. Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung laufender Betreuungs-, Wartungs- oder Lizenzverträge werden gesondert vereinbart.
14.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei behebbaren wesentlichen Vertragsverletzungen ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen.
14.4. Wird ein Projekt vorzeitig beendet oder seine Ausführung verhindert, richtet sich die Vergütung nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen. Anzurechnende Ersparnisse und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt.
14.5. Bei Vertragsende stimmen die Parteien die Übergabe vorhandener Ergebnisse, Daten und Zugänge sowie gegebenenfalls erforderliche Übergangsleistungen ab. Zusätzliche Übergangsleistungen und deren Vergütung werden vorab vereinbart.
15. Streitbeilegung
15.1. Bei Meinungsverschiedenheiten streben die Parteien zunächst eine direkte Klärung an.
15.2. Eine Mediation kann einvernehmlich vereinbart werden. Der Zugang zu Gerichten, die Wahrung von Fristen und einstweiliger Rechtsschutz werden dadurch nicht ausgeschlossen oder verzögert.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Eisenstadt vereinbart.
16.3. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken schriftlich oder per E-Mail dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
16.4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit der Vertrag ohne sie aufrechterhalten werden kann. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
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